Für aussergewöhnliche Aufwendungen wie zusätzliche Besichtigungen und Verhandlungen werden gestützt auf Ziffer 312.7 des Gebührentarifs Zuschläge im Zeittarif auf der Basis von Ziffer 12 des Gebührentarifs berechnet. Die Gemeinde macht gestützt auf diese Grundlagen aussergewöhnliche Aufwendungen von 7 Stunden à Fr. 82.00 geltend. Mit Schreiben vom 13. März 2015 reichte sie die detaillierte Zusammenstellung der Aufwendungen ein. Es handelt sich dabei um die Besprechung bzw. Begehung vom 26. Juni 2014 der stellvertretenden Bauverwalterin mit der Fachberatung Baugestaltung und dem Projektverfasser.