Gebührentarifs eine Baubewilligungsgebühr von Fr. 100.00 und gestützt auf Ziffer 312.1 des Gebührentarifs eine Grundgebühr von Fr. 120.00. In der Grundgebühr werden die Entgegennahme, Registrierung, Geschäftskontrolle, allgemeine Auslagen und das Archivieren abgegolten, während die Baubewilligungsgebühr das Entgelt ist für die vorläufige Prüfung, die Behandlung des Baugesuchs und die Baukontrollen. Für aussergewöhnliche Aufwendungen wie zusätzliche Besichtigungen und Verhandlungen werden gestützt auf Ziffer 312.7 des Gebührentarifs Zuschläge im Zeittarif auf der Basis von Ziffer 12 des Gebührentarifs berechnet.