Sollte der Beschwerdeführer nicht fristgerecht eine der beiden Varianten umsetzen, so hat die Gemeinde auf Kosten des Beschwerdeführers und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten zur Ersatzvornahme zu schreiten. Für die Ersatzvornahme wird die Entfernung des Zauns der Südseite im Bereich der Parkplätze und auf der Südostseite entlang der D.________Strasse angeordnet.