weissen Holzzaun auf der Südseite und der Südostseite zu entfernen. Diesen Vorschlag hielt die Gemeinde auch im Beschwerdeverfahren aufrecht. Diese Wiederherstellungsmassnahme könnte mit wesentlich geringeren Kosten umgesetzt werden. Bauliche Massnahmen erfordert lediglich das Entfernen der Betonpfosten, was mit relativ geringem Aufwand möglich ist. Zudem haben der Beschwerdeführer und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte die Entfernung eines Teilstücks des weissen Gartenzauns selbst bereits beantragt.