Nach der Gerichtspraxis sind Wiederherstellungskosten von Fr. 30'000.-- für das Entfernen eines Anbaus oder das Versetzen eines Kamins oder Kosten von Fr. 22'500.-- für die Änderung des Farbanstrichs ebenso zumutbar wie die Kosten von Fr. 50'000.-- für das Umdecken eines Daches mit Tonziegeln statt Eternitschiefer und auch die Änderung einer Mauer und einer Böschung mit Kosten von Fr. 20'000.-- bzw. 27'000.-- wurden als verhältnismässig beurteilt.39 Die genannten Wiederherstellungsmassnahmen sind sowohl hinsichtlich der erforderlichen Vorkehrungen als auch der Kosten mit dem Verschieben der Lärmschutzwand vergleichbar.