Tatsächlich erscheinen die geltend gemachten Kosten eher hoch veranschlagt. Wie es sich damit verhält, kann jedoch offen bleiben. Nach der Gerichtspraxis sind Wiederherstellungskosten von Fr. 30'000.-- für das Entfernen eines Anbaus oder das Versetzen eines Kamins oder Kosten von Fr. 22'500.-- für die Änderung des Farbanstrichs ebenso zumutbar wie die Kosten von Fr. 50'000.-- für das Umdecken eines Daches mit Tonziegeln statt Eternitschiefer und auch die Änderung einer Mauer und einer Böschung mit Kosten von Fr. 20'000.-- bzw. 27'000.-- wurden als verhältnismässig beurteilt.39