e) Zusammengefasst sind weder die Situation an der D.________Strasse 11 noch an der D.________Strasse 15 taugliche Vergleichsobjekte. Zudem hat die Gemeinde bei der Bewilligung für die neue Einfriedung an der Südgrenze der Parzelle D.________Strasse 11 gezeigt, dass sie Wert auf einen ortstypischen grünen Abschluss legt und dass sie für Bauvorhaben, welche diesen Anforderungen nicht genügen, den Bauabschlag erteilt. 30 Fotodokumentation zum Augenschein vom 18. März 2015, Fotos 13 und 14 31 Protokoll zum Augenschein vom 18. März 2015, S. 11 32 Fotodokumentation zum Augenschein vom 18. März 2015, Foto 14