In der Bewilligung wurde in Ziffer 1.1.4 ausdrücklich festgehalten, dass die Hecke Bestandteil der Baubewilligung sei und dass diese zwingend ausgeführt werden müsse. Die Hecke ist im Plan vom 10. Juni 2014 ersichtlich und sie bedeckt die Steingabionen und die Holzschalung vollständig. Derzeit befindet sich die Hecke noch im Wachstum,32 worauf auch die Vertreterin der Gemeinde am Augenschein hingewiesen hat.33 Weder die Lärmschutzwand noch die Steingabionen an der D.________Strasse 11 können damit als Vergleichsfall herangezogen werden.