a) Der Beschwerdeführer bringt vor, an der D.________Strasse 11 stehe eine weitere Lärmschutzwand, die sich direkt an der Strasse befinde und somit ebenfalls sehr exponiert sei. Und auch die Sichtschutzwand an der D.________Strasse 15 sei mit seiner Lärmschutzwand vergleichbar.