g) Daran ändert auch das Vorbringen des Beschwerdeführers, der Efeu werde wachsen und die Lärmschutzwand vollständig verdecken, nichts. Wie die Gemeindevertreter anlässlich des Augenscheins vorbrachten, kann eine Hecke nicht einer Rankenpflanze gleichgesetzt werden. Quartiertypisch sind die dichten grünen Hecken, so wie sie auf der Südseite der Liegenschaft bestanden und heute noch auf der Westseite bestehen. Diese Hecke verdeckt die Lärmschutzwand auf der Westseite vollständig. 20 Fotodokumentation zum Augenschein vom 18. März 2015, Fotos 8, 9 und 12 21 Fotodokumentation zum Augenschein vom 18. März 2015, Fotos 10 und 11