f) Der Augenschein hat gezeigt, dass es sich insgesamt um durchschnittliche örtliche Gegebenheiten handelt. Für das Quartier typisch ist aber die Einfriedung der Grundstücke mit einer grünen Hecke.24 Eine dominant in Erscheinung tretende Lärmschutzwand, wie die hier umstrittene, ist im Quartier nicht anzutreffen. Die Lärmschutzwand fällt auch vor dem Hintergrund der angrenzenden Landwirtschaftszone mit den begrünten Böschungen auf. Die Auslegung der Gemeinde, die umstrittene Lärmschutzwand schaffe keine gute Gesamtwirkung mit der Umgebung, ist nachvollziehbar und damit rechtlich haltbar.