e) Anlässlich des Augenscheins vom 18. März 2015 konnte sich das Rechtsamt der BVE selbst ein Bild der Situation machen. Die Liegenschaft des Beschwerdeführers und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten liegt an der Einmündung der H.________Strasse in die D.________Strasse. Im Einmündungsbereich befinden sich südlich der Liegenschaft fünf Abstellplätze für Motorfahrzeuge. Die Bebauung entlang der H.________Strasse sowie der D.________Strasse besteht im Wesentlichen aus Ein- und Mehrfamilienhäusern.