d) Die Gemeinde hat gestützt auf die Fachberatung entschieden. Die Fachberatung hielt fest, dass es sich um eine exponierte Lage handle.18 Der grüne Abschluss mit der Hecke und dem weissen Gartenzaun sei quartiertypisch und solle erhalten werden. Die Begrünung mit der quartiertypischen Hecke (Kirschlorbeer) und der bestehenden Einfriedung solle erhalten und die Lärmschutzmauer von der Grenze zurückversetzt werden. Im zweiten Bericht der Fachberatung wird festgehalten, dass die quartiertypische Gesamterscheinung durch die Lärmschutzwand, so wie sie ausgeführt wurde, erheblich gestört werde.19 Daran könne die Bepflanzung mit Efeu nicht entscheidend etwas ändern.