15 Vorakten, Ziffer 1.2 und 1.4 10 formulieren.16 Das Baureglement der Gemeinde Wohlen bei Bern enthält insbesondere folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: Art. 14 GBR Grundsatz 1 Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass das Objekt als Einzelbau und mit Bezug zur Umgebung eine gute Lösung ergibt (Art. 9 BauG).