b) Die Parzelle Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nr. F.________ grenzt auf der Westund Südseite an die im Eigentum der Gemeinde stehende Strassenparzelle Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Strassenparzelle umfasst neben der H.________Strasse, welche eine Gemeindestrasse ist, einen Bereich mit fünf Abstellplätzen für Motorfahrzeuge. Diese sind als Dienstbarkeit zugunsten der Parzelle Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nr. F.________ eingetragen und stehen damit dem Beschwerdeführer und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten zur Verfügung.