Zudem wurden im vorinstanzlichen Verfahren mehrere Begehungen und Besprechungen mit dem Beschwerdeführer durchgeführt. Die Gemeinde orientierte den Beschwerdeführer auf dessen Wunsch mit Schreiben vom 17. September 2014 detailliert über den Sachverhalt und seine Möglichkeiten.6 Mit Schreiben vom 14. Oktober 20147 bezieht sich der Anwalt des Beschwerdeführers auf dieses Schreiben der Gemeinde und er geht insbesondere auf die Feststellungen der Fachberatung ein und auch in der Beschwerde nimmt der Beschwerdeführer Bezug auf die Feststellungen der Fachberatung.