Das Rechtsamt holte bei der Gemeinde weitere Unterlagen ein. Zudem wurde Frau E.________, die ebenfalls Eigentümerin der Parzellen Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nrn. F.________ und G.________ ist, von Amtes wegen am Verfahren beteiligt. Am 18. März 2015 führte das Rechtsamt im Beisein der Parteien einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch und gab den Parteien anschliessend Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Der Beschwerdeführer wurde gebeten darzulegen, mit welchen Kosten bei einer allfälligen Wiederherstellung zu rechnen wäre, und der Gemeinde wurden weitere Fragen zum weissen Gartenzaun gestellt.