5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten sowie eine Stellungnahme der Gemeinde ein. Zudem erklärte das Rechtsamt, dass der Beschwerde gegen einen Bauentscheid sowie gegen eine Wiederherstellungsverfügung von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zukomme. Die Gemeinde beantragt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann.