3. Mit Entscheid vom 5. Dezember 2014 erteilte die Gemeinde die Teilbaubewilligung für die Lärmschutzwand entlang der H.________Strasse. Sie erteilte den Bauabschlag für die Lärmschutzwand auf der Südseite und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Baubewilligung vom 25. Februar 2014 an. Die Frist für die Wiederherstellung legte sie auf den 30. April 2015 fest und sie drohte die Ersatzvornahme bei Nichtbefolgung an.