Am 15. Mai 2014 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme mit Projektänderung ein. Er erklärte, er habe sich entschieden, die Kirschlorbeerhecke zu entfernen und durch eine Rankenpflanze (wilde Rebe) zu ersetzen. Zudem sei der Grenzabstand der Lärmschutzwand auf der Südseite der Parzelle von 70 cm auf 50 cm reduziert worden. Weiter habe er entlang der H.________Strasse auf der Westseite der Parzelle ebenfalls eine Lärmschutzwand erstellt, wofür er ein nachträgliches Baugesuch und ein Ausnahmegesuch für das Unterschreiten des Strassenabstands stelle.