Die Parzellen liegen in der Wohnzone W2. Nach den bewilligten Plänen sollte die Lärmschutzwand auf der Südseite hinter der bestehenden Kirschlorbeerhecke und dem bestehenden weissen Gartenzaun erstellt werden und einen Abstand von 70 cm zur Parzellengrenze aufweisen. 2 2. Mit Schreiben vom 8. Mai 2014 teilte die Gemeinde Wohlen bei Bern dem Beschwerdeführer mit, es sei festgestellt worden, dass entgegen der erteilten Baubewilligung die Kirschlorbeerhecke entfernt worden sei und dass die Lärmschutzwand auf der Südseite der Parzelle die bewilligten Masse zur Grenze nicht einhalte. Sie gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.