1. Die Gemeinde Wohlen bei Bern erteilte dem Beschwerdeführer am 25. Februar 2014 die Bewilligung für das Erstellen einer Lärmschutzwand entlang der D.________Strasse auf der Südostseite der Parzellen Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nrn. F.________ und G.________ und auf der Südseite der Parzelle Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nr. F.________ im Bereich der Kreuzung D.________Strasse -H.________Strasse. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W2.