2. Die Auflagen gemäss Verfügung der Gemeinde Thun vom 24. Juni 2015 für den Betrieb des Brotbackwagens auf Parzelle Thun Grundbuchblatt Nr. D.________ gelten weiter bis zum rechtskräftigen Entscheid der Gemeinde über das nachträgliche Baugesuch oder über die Wiederherstellung. 3. Die Verfahrenskosten werden im Umfang von Fr. 600.– dem Beschwerdegegner und im Umfang von Fr. 300.– dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.