f) Geringfügige Bauvorhaben sind nach Art. 1b Abs. 1 BauG bewilligungsfrei. Welche Vorhaben darunter fallen, wird in Art. 6 BewD konkretisiert.17 Der streitige Brotbackwagen wird von der Aufzählung der bewilligungsfreien Vorhaben in Art. 6 BewD nicht erfasst.