6 Vgl. René Wiederkehr, Die materielle Beschwer von Nachbarinnen und Nachbarn sowie von Immissionsbetroffenen, ZBl 2015 347 ff. S. 352 m.H. auf die bundesgerichtliche Praxis. RA Nr. «D_DNI»/«D_DNJ»/«D_DNN» 5 somit durch die angefochtene Verfügung, mit welcher der Betrieb des Brotbackwagens auf Parzelle Nr. D.________ mit Auflagen zugelassen bleibt, beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert. Auf seine form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.