Es sei durch eine von der BVE beauftragte Fachstelle zu prüfen, ob die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung eingehalten seien. Schliesslich sei der Beschwerdegegner zu verpflichten, die Vorsorgewerte des beco betreffend Lärmschutz beim Betrieb des Brotbackwagens einzuhalten.