Als Vorsorge ist dieser während der akustischen Nachtzeit, 19 - 7 Uhr, geschlossen zu halten. An der Adresse des Beschwerdeführers, Parzelle Thun Grundbuchblatt Nr. E.________ (F.________weg 43) wurde ein Lärmpegel von 39 dB(A) tagsüber und von 35 dB(A) nachts berechnet, was gemäss dem Gutachten unter dem Grenzwert liegt. Hinsichtlich der Luftreinhaltung kommt das beco in seinem Bericht vom 22. Juni 2015 zum Schluss, dass der Brotbackwagen diesbezüglich korrekt betrieben und der Vorsorge genügend Rechnung getragen wird. Mit grosser Wahrscheinlichkeit führe er am Wohnort des Beschwerdeführers nicht zu übermässigen Geruchs- und Rauchbelästigungen.