2. Wird der Backstuben-Anhänger auswärts betrieben, muss eine Distanz von 30 m zum nächsten lärmempfindlichen Raum (Fenster) eingehalten werden. Diese Distanz gilt für das Betreiben der mobilen Bäckerei in einer ES II oder III. 3. Wird der Backstuben-Anhänger auswärts betrieben, darf das Gebläse der mobilen Bäckerei frühestens ab 5 Uhr in der Nacht in Betrieb genommen werden. 4. Der Backstuben-Anhänger kann auch bei geschlossenem Heckdeckel des Gebläseraums betrieben werden. Als Vorsorge ist dieser während der akustischen Nachtzeit, 19 - 7 Uhr, geschlossen zu halten.