Um 19.50 Uhr wurde bei geschlossenem Heckdeckel ein Lärmpegel von 59.50 dB(A) und bei offenem Heckdeckel ein Lärmpegel von 63.40 dB(A) ermittelt. Die Belastungsgrenzwerte können nach der Beurteilung des beco nur mit Beachtung der folgenden Auflagen eingehalten werden: 1. Wird der Backstuben-Anhänger bei der Bäckerei betrieben, darf das Gebläse der mobilen Bäckerei frühestens ab 3 Uhr in der Nacht in Betrieb genommen werden. 2. Wird der Backstuben-Anhänger auswärts betrieben, muss eine Distanz von 30 m zum nächsten lärmempfindlichen Raum (Fenster) eingehalten werden.