1. Am 16. Februar 2015 machte der Beschwerdeführer die Gemeinde Thun darauf aufmerksam, dass der Beschwerdegegner auf Parzelle Thun Grundbuchblatt Nr. D.________, auf welchem er eine Bäckerei betreibt, einen Brotbackwagen in Form eines grossen Lastwagenanhängers mehrmals pro Woche stationiere und während langen Betriebszeiten mit Holz- oder Ölfeuerung betreibe. Dabei entstehe Rauch und Lärm, der von den Anwohnern als lästig empfunden werde. Die Gemeinde Thun führte eine RA Nr. «D_DNI»/«D_DNJ»/«D_DNN» 2