a) Subeventualiter verlangen die Beschwerdeführenden, die Sache sei zur Durchführung eines Widerrufverfahrens an die Gemeinde Saanen zurückzuweisen. Die Bewilligung sei im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften erteilt worden, weshalb gemäss Art. 43 BauG ein Widerruf der Baubewilligung hätte geprüft und verfügt werden müssen.