a) Streitobjekt im vorliegenden Verfahren ist ein Anbau auf der Südwestseite des Wohngebäudes Nr. H.________, Saanen Grundbuchblatt Nr. F.________, welches der Rechtsvorgänger der Beschwerdegegnerin vor rund zehn Jahren erstellt hat. Die Beschwerdeführenden beantragen im Haupt- und Eventualbegehren die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, sprich den Rückbau des Anbaus.