Anbau innert behördlich zu bestimmender Frist wiederherzustellen. Eventualiter sei die Gemeinde Saanen anzuweisen, betreffend den Anbau die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands unter Androhung der Ersatzvornahme innert behördlich zu bestimmender Frist anzuordnen. Subeventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung und zur Durchführung eines Widerrufverfahrens an die Gemeinde Saanen zurückzuweisen. Der Beschwerde lagen die Anwaltsvollmachten der beiden Beschwerdeführenden bei, hinsichtlich der Anwaltsvollmachten der beiden weiteren Personen kündigte der Parteivertreter deren Nachreichung an.