2. Gegen diese Verfügung reichte der Parteivertreter der Beschwerdeführenden am 22. Juli 2015 namens der beiden Beschwerdeführenden sowie zweier weiterer Personen Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Mit der Beschwerde wird beantragt, es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben. Die Beschwerdegegnerin sei unter Androhung der Ersatzvornahme anzuweisen, den rechtmässigen Zustand betreffend Anbau innert behördlich zu bestimmender Frist wiederherzustellen.