vorsorgliche, sofort vollstreckbare Massnahme während der Dauer eines Wiederherstellungsverfahrens angeordnet werden, wenn es die Verhältnisse erfordern. Die Beschwerdeführenden haben in ihrem Schreiben vom 20. Juni 2015 ein entsprechendes Begehren gestellt und zu dessen Durchsetzung weitere Massnahmen gefordert. Als Anzeiger können sie Parteistellung beanspruchen und Verfahrensanträge stellen. Die Gemeinde hätte daher den Antrag der Beschwerdeführenden um Erlass von vorsorglichen Massnahmen behandeln und darüber entscheiden müssen. Es genügt nicht, nur auf das laufende Baubewilligungsverfahren zu verweisen.