46 Abs. 1 BauG. Mit Brief vom 2. Juli 2010 teilte die Gemeinde dem Beschwerdegegner mit, dass die Parkplätze baubewilligungspflichtig seien, forderte ihn auf, die unbewilligte Nutzung der Parzelle A.________ als Parkplatz zu unterlassen und gab ihm Gelegenheit, ein Baugesuch einzureichen.10 Damit hat die Gemeinde das baupolizeiliche Verfahren eingeleitet. Der Beschwerdegegner hat im Jahr 2011 und Ende April 2015 ein nachträgliches Baugesuch eingereicht. Das nachträgliche Baugesuchsverfahren gehört zum Wiederherstellungsverfahren (Art.