Die Gemeinde macht geltend, sie habe die Situation aufgrund der verschiedenen Hinweise der Stockwerkeigentümer in den letzten Jahren mehrmals überprüft. Baupolizeiliche Massnahmen schienen dabei nicht angezeigt. Aus Sicht des Gemeinderates als Baupolizeibehörde sei es unverhältnismässig, Parkplätze, die seit mehr als 25 Jahren (zwar ohne Bewilligung) genutzt würden, mit einem Benützungsverbot zu belegen. Das Problem konzentriere sich auf einige Schönwetter- Wochenenden im Sommer. Ausserdem könnten die beantragten Parkplätze unter gewissen Bedingungen und Auflagen voraussichtlich bewilligt werden.