Die Parkplätze sollen den Bewohnern des Gebäudes E.________, dem Pächter und Gästen des F.________-Restaurants, den Hafenplatzmietern sowie dem Beschwerdegegner dienen. Noch vor der Publikation des Baugesuches beantragten die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 20. Juni 2015 bei der Gemeinde, gegenüber dem Beschwerdegegner sei eine Wiederherstellungsverfügung zu erlassen, in der dieser verpflichtet werde, bis Ende Juli 2015 die vorhandene Baubewilligung für die Parkplätze oder ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Andernfalls habe die Gemeinde die nicht bewilligten Parkplätze respektive die Grünfläche auf der Parzelle Nr. A._____