Am 7. Januar 2015 gelangten die Beschwerdeführenden erneut mit baupolizeilicher Anzeige an die Gemeinde und reichten gleichzeitig eine aufsichtsrechtliche Anzeige beim Regierungsstatthalter von Interlaken ein. Mit Verfügung vom 9. April 2015 forderte der Regierungsstatthalter den Beschwerdegegner auf, bis spätestens Ende April 2015 ein Baugesuch für die unbewilligten Parkplätze einzureichen. Weiter hielt der Regierungsstatthalter fest, der Entscheid über ein allfälliges Benützungsverbot der Parkplätze während dem Baubewilligungsverfahren sei Sache der Gemeinde.