Gemeinde den Beschwerdegegner im Jahr 2010 auf, die unbewilligte Nutzung der Parzelle als Parkplatz zu unterlassen und gab ihm Gelegenheit, ein Baugesuch einzureichen.1 Mit Baugesuch vom 24. Februar 2011 ersuchte der Beschwerdegegner um die Bewilligung von 16 Autoabstellplätzen, die dem F.________-Restaurant, dem Bootshafen, dem Strandbad und für die "Clubstammplätze" zur Verfügung stehen sollten, bis die Parzelle Nr. A.________ überbaut werde. Nachdem der Beschwerdegegner die Frist zur Verbesserung des Baugesuchs ungenutzt hatte verstreichen lassen, teilte ihm die Gemeinde am 14. Juni 2011 mit, dass das Baugesuch als zurückgezogen gelte.