d) Der Ersatz der drei Dachflächenfenster mit Fenster, welche dieselbe Grösse und dasselbe Material wie die übrigen Dachflächenfenster aufweisen, wäre zwar für die Beschwerdeführerin eine mildere Massnahme. Diese ist hingegen weniger geeignet, als die von der Vorinstanz angeordnete Entfernung, da die Doppelreihe von Dachflächenfenstern bestehen bliebe. Der Rückbau der oberen drei Dachflächenfenster ist somit auch erforderlich.