c) Die drei umstrittenen Dachflächenfenster bilden mit den sich darunter befindenden Fenstern eine Doppelreihe und sie heben sich in ihrer Ausgestaltung von den anderen Dachflächenfenstern ab; sie verschlechtern so das Erscheinungsbild des Dachs. Ihre Entfernung beruhigt die Dachgestaltung. Auch wenn die bewilligten Dachflächenfenster nicht auf einer Linie liegen, so steht doch die Vierergruppe auf der südwestlichen Dachseite mit derjenigen auf der nordöstlichen Seite in beinahe spiegelbildlichem Einklang. Die Dreiergruppe und die damit verbundene Doppelreihe hingegen wirken unpassend und dementsprechend störend.