dem Schreiben vom 19. Juni 201326 geht hervor, dass die Gemeinde auch bei der Dachgestaltung des Gebäudes der Beschwerdeführerin einen Kompromiss eingegangen ist. Sie hat auch dort grosszügig verschiedene Dachbelichtungselemente bewilligt. Der Vertreter der Gemeinde hat anlässlich des Augenscheines ausgeführt, es bleibe für ihn ein Rätsel, dass die vier sich im südlichen Bereich der nordwestlichen Dachfläche befindenden Dachflächenfenster bewilligt worden seien.27 Er schliesst sich auch dem Votum des Vertreters der KDP an, wonach das Bauvorhaben an der K.________strasse kaum unter Einbezug der KDP erfolgt sei.28