b) Baugruppen werden zwar in Bauinventare aufgenommen, hingegen wird ihnen weder die Qualifikation erhaltens- noch schützenswert zugeschrieben. Allfällige Veränderungen innerhalb einer Baugruppe sind sorgfältig, mit Blick auf das Ganze und unter Beratung der Fachstelle zu planen.18 Baudenkmäler dürfen durch Veränderungen in ihrer Umgebung nicht beeinträchtigt werden (Art. 10b Abs. 1 letzter Satz BauG).