a) Die Beschwerdeführerin führt aus, das Gebäude sei weder schützens- noch erhaltenswert gemäss Art. 10a ff. BauG. Die Baugruppe N.________ nehme vorab auf die Geometrie Bezug und das Gebäude sei im Text zur Baugruppe N.________ auch nicht mehr erwähnt, womit unterstrichen werde, dass bezüglich dieser Liegenschaft kein Schutz existiere.