einzig durch eine gleichmässige und auf einer Linie verlaufenden Schrägdachverglasung durchbrochen.15 Die Gemeinde hat dieses Projekt bewilligt. Die ausgeführte Dachgestaltung weist demgegenüber mehrere Unterbrüche auf: Auf der nordwestlichen Dachfläche befinden sich im unteren Teil des Daches Glasziegel sowie Dachverglasungen. Zudem hat die Beschwerdeführerin im mittleren sowie nordöstlichen Bereich auf einer Linie und im südwestlichen Bereich etwas erhöht Dachflächenfenster eingebaut. Schliesslich befinden sich über den mittleren Dachflächenfenstern die drei vorliegend umstrittenen Dachflächenfenster.