Der Augenschein hat gezeigt, dass die Bauernhäuser grösstenteils markante homogene Dachflächen aufweisen. Zwar wurde bei einigen Gebäuden Glasziegel, einzelne Dachfenster oder Solarpanels eingebaut,14 trotzdem bleibt der Charakter der homogenen Dachfläche in seinen Grundzügen erhalten. Die Beschwerdeführerin hat die Dachgestaltung des ursprünglichen Projektes zusammen mit einer Vertreterin der KDP ausgearbeitet. Das grosse Dach der Nordwestfassade war 11 Vgl. Augenscheinprotokoll vom 26. Oktober 2015, S. 4 und 5, Votum G.________. 12 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art 9/10 N. 5. 13 Vgl. Objektblatt zur Hofgruppe F.________, abrufbar über den Zonenplan der Gemeinde Köniz