nicht zu beanstanden. d) Das Ortsbildschutzgebiet Nr. D.________ wird im kommunalen Inventar der Ortsbilder wie folgt beschrieben: "Die Hofgruppe F.________ liegt am südwestlichen Siedlungsrand des Neubaugebietes von Schliern am Hangfuss des F.________hubels. Die drei, in einer räumlich spannenden Beziehung zueinander stehenden mächtigen Bauernhöfe, liegen an einer alten – schon im Fischplan (1810) nachweisbaren – Wegverbindung. Die aus dem 18. und 19. Jahrhundert stammende Bausubstanz ist weitgehend intakt; ebenso der stark durchgrünte bäuerliche Umschwung, wie Hoflinde, Hofstatt und gepflegte Bauerngärten. Der Hof Nr. E.________ ist nicht mehr in Betrieb.