c) Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat Gestaltungsgrundsätze erarbeitet für die Eingriffe in das Dach von Bauernhäusern ausserhalb der Bauzone.9 Die Gemeinde Köniz beurteilt Veränderungen an Dächern von Bauernhäusern in Ortsbildschutzgebieten nach diesen Grundsätzen.10 Danach soll die Belichtung des Dachraumes von altrechtlichen Bauernhäusern in erster Linie über die Fenster in der Fassade erfolgen. Lichtbänder und Dachflächenfenster in der Hauptdachseite sollen auf einer Linie angeordnet werden.