6. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten sowie die Stellungnahme der Gemeinde ein. Die Gemeinde beantragt die Abweisung der Beschwerde und hält an der angefochtenen Verfügung fest. Das Rechtsamt führte im Beisein der Parteien und einer Vertretung der KDP einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Es edierte zudem die Baugesuchsunterlagen der angerufenen Vergleichsobjekte. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins sowie zu den edierten Unterlagen zu äussern.